Vista im Spiele-Check

Modru

New Member
Äh, wenn ein Verbraucher einen Lizenzvertrag unterschreibt, der es MS erlaubt z.B. nach einem Eingriff in die Hardware die Aktivierung zu beenden, tritt der vorläufige Rechtsschutz in Kraft, der diese Deaktivierung aufhebt?

Müssen zu diesem Zweck nicht erst Gerichte bemüht werden und kann sich in diesem Fall nicht auch MS bis zur Feststellung der Unrechtmäßigkeit des Lizensvertrages auf diesen oder einen ähnlichen Schutz berufen?
 

Corben

New Member
Da kenn ich mich leider nicht aus, aber ich könnte mal meine Nichte fragen, die will in ein paar Jahren Jura studieren ;)
 

Turwen

BdW-Veteran
Die Feststellung der Unrechtmäßigkeit als Schutz wird daran festgelegt, welche Vertragspartei den schwereren Schaden bei einem Urteil für den anderen für den Zeitraum bis zur Hauptverhandlung hätte.
Da hätten wir also MS mit dem Interesse eine weitere Bezahlung herbeizuführen gegenüber dem Interesse des Nutzers seine Arbeitsplattform nutzen zu können. Die Abwägung dürfte keinem Richter schwerfallen.

Es wäre etwas anderes ohne die Monopolstellung von Microsoft, da diese allerdings anerkannt ist (auch gerichtlich) sind Knebellizenzen schon kartellamtlich sehr bedenklich. Ich denke nicht, dass ein System mit solchen Lizenzbestimmungen hier vertrieben werden kann. Da bedenke man auch den Verbraucherschutz des Europäischen Gerichtshofs, der Sachen oft noch enger sieht als unsere eigenen Gerichte bezüglich der Vertragsfreiheit und dessen Rechtsprechung auch für uns bindend ist.
Bin allerdings nicht bewandert im Patent- und Lizenzrecht, da dies kein Prüfungsstoff ist, werde mich aber aus Interesse mal einlesen demnächst.
 

Teldan

BdW-Administrator
Nun auch eine Meldung bei heise.de:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/80485

Kurz zusammegefasst.

für die deutsche Lizenz gilt:
Beliebig oft wieder aktivierbar, sofern Vorab-Installation gelöscht wird.
Übertragung auf beliebige andere Rechner gestattet, sofern Vorab-Installation gelöscht wird.
Keine Installation auf mehere Rechner gleichzeitig gestattet.
 
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