Immerwieder was neues.
Unseren A4 haben wir inzwischen wieder
sieht klasse aus so neu lackiert
(zumindest nachdem wir die weisse Wandfarbe entfernt haben, die die Werkstatt auf A Säule undMotorhaube großflächig versprenkelt hat
)
Aber der Clou war heute der Anruf bei der Versicherung. Die Situation: der Wagen war 2 Wochen in der Werkstatt, in der ersten Woche haben wir freiwillig auf einen Mietwagen verzichtet, da wir ihn 1. nicht brauchten und 2. keine 30 km pro Tag gefahren wären, was Vorraussetzung für einen Mietwagen ist afaik. In der 2. Woche mussten wir einen Mietwagen nehmen, da es einen Krankheitsfall in der Familie gab (30 km am Tag auch gefahren).
Nun gibt es da 2 Regelungen: die versicherung zahlt die Kosten für einen Mietwagen bzw. eine Nutzungsausfallentschädigung bei dem Verzicht auf einen Mietwagen. Nun sagt die Versicherung aber: "Nene, entweder oder, beides kombiniert geht nicht."
Da meint man, man erspart der Versicherung unnötoge Kosten, und dann sowas ...
Kennt sich jemand aus und kann die Rechtslage da vielleicht entwirren?
Na immerhin zahlt die versicherung die Reparaturkosten von rund 6000,- € - wenn die sich da nicht auch noch was einfallen lassen
das Thema habe ich übrigens auch mal im
"Forum deutsches Recht" gepostet.