Jugendmediendienstestaatsvertrags ... was soll das denn schon wieder?

Nimue

Active Member
AW: Jugendmediendienstestaatsvertrags ... was soll das denn schon wieder?

Ich denke das Forum muss sich da keine großen Gedanken machen:

Ich habe user generated content in meinem Angebot. Muss bzw. kann ich das auch klassifizieren? Muss ich den Content überwachen?

Man kann diese Inhalte klassifizieren, eine Verpflichtung besteht aber nicht. Voran zu stellen ist hierbei, dass Plattformanbieter nicht für Drittinhalte haften, solange sie keine Kenntnis davon haben. Plattformanbieter sind also ganz allgemein hinsichtlich unbekanntem Inhalt von Dritten (Foreneinträge, Kommentare etc.) jugendmedienschutzrechtlich nicht in der Pflicht, solange keine Kenntnis besteht. Auch eine Überwachungspflicht besteht nicht.

Die Kennzeichnung einer ganzen Plattform mit user generated content ist aber möglich. Sie setzt laut JMStV voraus, dass gewisse Standards erfüllt sind, etwa das Anbieten von Notice-and-Takedown-Verfahren (Meldemöglichkeit von für die angegebene Altersstufe ungeeigneten Inhalten). Soweit dies der Fall ist, kann der Anbieter also auch Plattformen mit user generated content klassifizieren, selbst wenn dort zwischenzeitlich einzelne Inhalte von Dritten eingestellt sind, die nicht der angegebenen Altersstufe entsprechen. Soweit der Anbieter hiervon Kenntnis erhält (etwa dadurch, dass ein Nutzer die Meldemöglichkeit nutzt), muss er den Inhalt entfernen oder das Gesamtangebot mit einer höheren Altersstufe kennzeichnen. Er kann also die Altersstufe festsetzen, die er bei der Bearbeitung von Meldungen über ungeeignete Inhalte selbst als Beurteilungsstufe ansetzt. Die Verantwortung des Hosters bzw. Plattformanbieters für Inhalte Dritter ab Kenntnis gilt aufgrund der europarechtlichen Vorgabe auch schon heute und unabhängig von Fragen des Jugendmedienschutzes, vgl. § 10 TMG.
Quelle: Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Dienstanbieter

Hier sind noch ein paar Links zum Thema:
Info-Artikel:
Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Dienstanbieter: Häufig gestellte Fragen zu JMStV-2011
t3n News: 17 Fragen zum neuen JMStV


Meinungen und Reaktionen:
AK Zensur: Experiment zur Alterseinstufung von Webseiten - Der Praxistest zum Mitmachen
AK Zensur-Pressemeldung: Neuer Jugendmedienschutz-Staatsvertrag: Prädikat ungeeignet für alle Alterstufen

VZlog.de: Wir schließen am 31. Dezember 2010

Der Schockwellenreiter: JMStV und weiter?

Uhusnest.de: Aufruf zum Webseitenstreik


Wenn hier auf den Seiten wirklich mal ein nicht jugendfreies Bild oder ein Link zu nem entsprechenden Film veröffentlicht wird, dann müsst ihr Moderatoren halt entsprechend eingreifen. Aber wie oft ist das schon vorgekommen?

edit: hab die Links mal unterstrichen, damit man sie als solche erkennt....
 

Schian

BdW-Rekrut
AW: Jugendmediendienstestaatsvertrags ... was soll das denn schon wieder?

Hi,

reicht es da nicht, wenn ein angemeldeter User sein Geburtsdatum eingeben muss? Auf Ami-Seiten ist mir das schon haeufiger aufgefallen, dass ich dies als unangemeldeter User tuen musste.
 

Korlarh

BdW-Veteran
AW: Jugendmediendienstestaatsvertrags ... was soll das denn schon wieder?

@ Nimue: Ich wäre da etwas vorsichtiger. Zugegebener Maßen ohne mich da wirklich vertieft eingelesen und eingedacht zu haben (!) - zumindest mit Deiner Schlußfolgerung aus dem Zitat irrst Du mE. Das, was Du da zitiert hast, sagt nur, daß der Betreiber nichts dafür kann, wenn plötzlich irgendwer im Forum bspw. ein "nicht jugendfreies Bild oder Link zu nem Film veröffentlicht". Also Beispiel: Wir diskutieren hier über fachgerechte Zubereitung von Gemüse und irgendwer kommt auf die gloreiche Idee, gleich mal seine Definition von "Melonen" anhand von einschlägigen Bildern zu erklären.

Aber hier liegt es doch etwas anders! Denn dieses ganze Forum hier stellt eine Plattform dar, um GERADE EBEN über jugendgefährdenden Content zu reden, sich auszutauschen, Erfahrungsberichte zu posten, auf neue Trailer hinzuweisen und auf diese verlinken (die haben eine eigene FSK-Einstufung!), etc.! Also jetzt nicht die "Melonen", aber genügend anderweitigen "jugendgefährdenden" Inhalt. Man nehme bspw. "Darkfall" oder "Battlefield", beides hat eine FSK18-Einstufung. Ich weise auf den interessanten Passus hin:
Voran zu stellen ist hierbei, dass Plattformanbieter nicht für Drittinhalte haften, solange sie keine Kenntnis davon haben.

Also ja, vorsichtshalber würde ich eine "Ab 18"-Einstufung des Forums vornehmen und auch Zugangsbeschränkungen verhängen, falls der Vertrag so durchgewunken wird und in Kraft tritt. Mag sein, daß ich noch etwas übersehen habe, da ich - wie gesagt - mich nicht vertieft damit auseinandergesetzt habe. Aber für den ersten Blick wären wir das Risiko los und verlieren tun wir dadurch ja auch nicht wirklich etwas.
 

Teldan

BdW-Administrator
AW: Jugendmediendienstestaatsvertrags ... was soll das denn schon wieder?

Im t3n Artikel steht dazu auch: laut Telemediengesetz kann der Anbieter da nichts für, sofern er keine Kenntnis von besagtem Inhalt hatte, ABER wenn ich nun alle meine Artikel für das neue Gesetz kennzeichne, sind mir diese ja bekannt, also wird man hier wieder haftbar.

Die Kennzeichnung bringt im Moment noch gar nichts, da sie kompatibel zu einer Software API sein MUSS, die aber noch in keiner Form spezifiziert wurde.

Somit bleibt es, wie bisher, bei einer technischen oder zeitlichen Beschränkung des Zugangs zu den Inhalte zuzüglich der Nennung eines JS Beauftragten im Impressum (sofern man entsprechende Inhalte anbietet).

Aber da muss man erst einmal bis zum Inkrafttreten des Gesetzes warten bis da was konkretes unternommen werden kann.

Was das konkret für die Bewahrer bedeuten wird, wird sich dann zeigen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Kitara

BdW-Administrator
AW: Jugendmediendienstestaatsvertrags ... was soll das denn schon wieder?

Fürs erste kann man nur abwarten. Nach Lektüre des T3N Artikels bin ich auch nur bedingt schlauer, mal schauen was der angekündigte ct-Artikel offenbar, ich fürchte aber auch nicht viel mehr. Liest sich alles sehr verwaschen, dem t3n-Artikel nach ist ja aber das Gesetz selber so verwaschen, so dass das echt noch interessant wird.
 
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