Marec
BdW-Veteran
Ich habe grade bei "Mingles mit Jingels" von dem neuen Terms of Service gehört, die Ubisoft ab August in Kraft setzt. Der Originalbericht war bei Upper Echelon Gamers zu sehen (
)
Also: Ubisoft behält sich darin sämtliche Rechte an allem Content vor, den Spieler mit ihren Spielen erzeugen - dazu gehören auch z.B. Youtube-Videos oder Twitch-Streams. Die übrigens nicht erlaubt sind. Weiterhin nimmt sich Ubisoft das Recht am Bild des Content-Creators ohne jedliche Gegenleistung, und jetzt kommts, inklusive aller Rechte Dritter. Und diese Dritten müssen keine Person sein.
Beispiel von Jingles: Jingles macht ein Youtube-Video mit Ubisoft-Gameplay, dazu Hintergrundmusik von einer Audiobibliothek die er lizenziert hat. Das Video ist populär und Ubisoft beschliesst, damit öffentlich zu werben - inklusive der Hintergrundmusik, für die Jingels eine Lizenz hat, Ubisoft aber nicht.
Die Audiobibliothek verklagt daraufhin Ubisoft wegen Lizenzverletzung und Ubisoft muss zahlen und - Trommelwirbel - Ubisoft hat laut ihrer neuen ToS das Recht, Jingles/dem Content-Creator alle daraus entstehenden Kosten (also Rechtsstreit, Lizenzgebühren) zu belasten. Was zum ... ?!
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein solches Konstrukt in Deutschland oder der EU Bestand vor Gericht haben kann. Achja, falls es nicht klar war: Wer den neuen ToS nicht zustimmt verliert seinen Uplay-Account mit allen Spielen.
Also: Ubisoft behält sich darin sämtliche Rechte an allem Content vor, den Spieler mit ihren Spielen erzeugen - dazu gehören auch z.B. Youtube-Videos oder Twitch-Streams. Die übrigens nicht erlaubt sind. Weiterhin nimmt sich Ubisoft das Recht am Bild des Content-Creators ohne jedliche Gegenleistung, und jetzt kommts, inklusive aller Rechte Dritter. Und diese Dritten müssen keine Person sein.
Beispiel von Jingles: Jingles macht ein Youtube-Video mit Ubisoft-Gameplay, dazu Hintergrundmusik von einer Audiobibliothek die er lizenziert hat. Das Video ist populär und Ubisoft beschliesst, damit öffentlich zu werben - inklusive der Hintergrundmusik, für die Jingels eine Lizenz hat, Ubisoft aber nicht.
Die Audiobibliothek verklagt daraufhin Ubisoft wegen Lizenzverletzung und Ubisoft muss zahlen und - Trommelwirbel - Ubisoft hat laut ihrer neuen ToS das Recht, Jingles/dem Content-Creator alle daraus entstehenden Kosten (also Rechtsstreit, Lizenzgebühren) zu belasten. Was zum ... ?!
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein solches Konstrukt in Deutschland oder der EU Bestand vor Gericht haben kann. Achja, falls es nicht klar war: Wer den neuen ToS nicht zustimmt verliert seinen Uplay-Account mit allen Spielen.