Meine Krankenkasse wieder ... :D

Marec

BdW-Veteran
Sie schreibt mir:
"Ihren Widerspruch haben wir erhalten." (Oh, tatsächlich ?)
"Wir werden den Vorgang eingehend prüfen und ihn zur abschließenden Entscheidung dem Widerspruchsausschuss vorlegen." (Die tun was!)
...
"Da die Bearbeitung Zeit in Anspruch nehmen kann..." (hätte ich jetzt nicht gedacht!)
"blahblah wird voraussichtlich am 13.01.2015 über ihren Widerspruch entscheiden". Soso.

Jetzt die Hintergrundinfos, um den Witz zu verstehen:
"Ihren Widerspruch (den Sie uns schon im November 2013! zugeschickt haben) haben wir erhalten." (Briefdatum ist der 12.12.2014)
"Wir werden den Vorgang eingehend prüfen (nachdem wir das gesamte letzte Jahr damit verbracht haben Ihnen zu sagen, dass das völlig zwecklos ist und wir nicht daran denken, Ihnen die zu viel bezahlten Beiträge zurückzuerstatten)".

"Die Bearbeitung hat schon Zeit seit 2013 in Anspruch genommen, aber da sie uns vor 2 Tagen ihre schriftliche Kündigung geschickt haben scheint es ihnen mit ihrer Drohung ernst zu sein."

"...am 13.01. über Ihren Widerspruch entscheiden, also ziehen sie doch bitte die Kündigung erstmal zurück".

Nein, liebe DAK. Dafür habt ihr mich zu lange verarscht. Der Blutdruck wieder gesunken, die Serenität ist zurückgekehrt, und so empfehle ich mich mit Schwäbischem Gruss,

Ohne jede verbleibende Hochachtung
usw.
 

Dolgran

BdW-Community
Wow, also ich kenne ja die Vorgeschicte nicht Marec, aber falls es um viel Geld geht würde ich auch notfalls einfach mal einen Anwalt einschalten. Ist ja schon krass unverschämt, wenn man auf einen Widerspruch erst ein Jahr später reagiert.
 

Marec

BdW-Veteran
Oh die haben schon umgehend reagiert, indem sie mir gleich mal mitgeteilt haben dass es keine Rückerstattung gibt. Ich hab mich inzwischen ein bisschen aufgeschlaut, das Sozialgesetzbuch ist tatsächlich ziemlich Anti-Beitragszahler, ein schönes Stück Lobbyarbeit. Wobei ich noch das Luxusproblem hatte, nämlich etwa 30% Umsatzrückgang als Selbständiger so dass ich unter die Beitragsbemessungsgrenze gerutscht bin und damit zu viel Beiträge abgedrückt habe. Passiert dir nur als Selbständiger, weil der Beitrag aus deinem gesamten zu versteuernden Einkommen (sogar die 0.1% Sparbuchzinsen gehören dazu) erhoben wird. Wäre ich noch Arbeitnehmer mit einem Provisionsanteil im Gehalt, dann wäre zusammen mit dem weniger Gehalt automatisch auch weniger Krankenkassenbeiträge abgeführt worden - ein klare Ungleichbehandlung.
Aber noch übler dran sind die Selbständigen, die sich für wenig Kohle abrackern. Nehmen wir mal die typische Imbissbude mit viel Konkurrenz: Niedrige Preise, nicht sooo viel Kundschaft. Sagen wir 1000 Euro verdient am Ende des Monats. Da lacht die Krankenkasse, und berechnet den Beitrag nicht aus den 1000, sondern - streng nach Gesetz - aus der Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze also 2073,75.
Also mehr als doppelt so viel wie ein Arbeitnehmer zahlen würde UND du musst die Beiträge allein stemmen - für Selbständige gibts keinen Arbeitgeberanteil.

Das ganze Konstrukt ist eine einzige Benachteiligung für unfreiwillig "freiwillig Versicherte" (Danke SPD).
Diese Woche hat das Bundesverfassungsgericht das Erbschaftssteuerrecht für teilweise Verfassungswidrig erklärt weil es "in Teilen ungerecht ist". Da habe ich mich gefragt, ob nicht auch eine Klage gegen das Sozialgesetz vielleicht Aussicht auf Erfolg hätte, anstatt zu versuchen, meine zu viel gezahlten Beiträge zurückzuholen. Eine Änderung des Sozialgesetzes würde die Krankenkassen auch wesentlich härter treffen - dann wäre das Geld, das sie mir zu viel einbehalten haben, wenigstens für einen guten Zweck abgeflossen.
 

Dolgran

BdW-Community
Passiert dir nur als Selbständiger, weil der Beitrag aus deinem gesamten zu versteuernden Einkommen (sogar die 0.1% Sparbuchzinsen gehören dazu) erhoben wird. Wäre ich noch Arbeitnehmer mit einem Provisionsanteil im Gehalt, dann wäre zusammen mit dem weniger Gehalt automatisch auch weniger Krankenkassenbeiträge abgeführt worden - ein klare Ungleichbehandlung.

Krass, dass man als Selbstständiger sogar auf normale Zinserträge Krankenkassenbeiträge abführen muss, hätte ich nicht gedacht.

Aber noch übler dran sind die Selbständigen, die sich für wenig Kohle abrackern. Nehmen wir mal die typische Imbissbude mit viel Konkurrenz: Niedrige Preise, nicht sooo viel Kundschaft. Sagen wir 1000 Euro verdient am Ende des Monats. Da lacht die Krankenkasse, und berechnet den Beitrag nicht aus den 1000, sondern - streng nach Gesetz - aus der Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze also 2073,75.
Also mehr als doppelt so viel wie ein Arbeitnehmer zahlen würde UND du musst die Beiträge allein stemmen - für Selbständige gibts keinen Arbeitgeberanteil.

Verdient man als Pommesbudenbesitzer teilweise so schlecht? Da lohnt sich die Selbstständigkeit ja garnicht.
Allgemein: Du hast sicher recht, das ist eine krasse Benachteiligung - da würde ich es mir dreimal überlegen, ob ich selbstständig werden wollte. Deswegen gibt es ja glaube ich auch häufiger den Fall, dass Selbständige mitunter gar keine Krankenversicherung haben. Zum einen, weil sie von den Privaten nicht genommen werden (aus welchen Gründen auch immer) und (so wie ich Dich jetzt verstehe) zum anderen, weil man sich die Gesetztliche in manchen Fällen kaum leisten kann.

Da wünsche ich Dir auf jedenfall schonmal, dass Du jetzt woanders gut unterkommst.
 

Marec

BdW-Veteran
Ja, hab mich mal anderweitig umgeschaut. Vor Privatversicherung scheue ich zurück weil die im Ruf stehen, im Alter mal kräftig zuzulangen (also wenn man die Versicherung braucht). "Billig wenn man's nicht braucht und teuer wenn man's dann braucht" ist aber imho keine Versicherung - wenn das schon absehbar ist, dann macht eine stinknormale Anlage mehr Sinn, da ist das Geld dann wenigstens nicht zweckgebunden.
Und man kann die Beiträge reduzieren lassen. Dazu musst du aber beim Finanzamt eine Änderung deiner Steuervorauszahlungen beantragen, und mit dem Wisch kannst du dann die Reduzierung der Beiträge bei der Krankenkasse beantragen.
Aber auch das machst du frühestens, wenn deine Auswertung mal zwei, drei Monate in Folge deutlich nach unten zeigt. Das Geld für den Zeitraum ist dann schonmal weg.

Imho müsste das Gesetz einfach nur so abgeändert werden, dass sich die Beiträge immer aus dem zu versteuernden Einkommen berechnen, sprich: Wenn du am Ende des Jahres bei der Steuererklärung feststellst, dass du zu viel bezahlt hast, dann kriegst du neben der zu viel bezahlten Steuer auch zu viel bezahlte Sozialabgaben zurück. Und natürlich die "halbe Beitragsbessungsgrenze"-Regelung ersatzlos streichen. Das würde die ganze Misere beenden.
Warum man das nicht schon längst gemacht hat ? Tja (Lobby, Lobby, ...).

Kleiner Spass am Rande: Die einzige Partei, die sich bisher für eine Änderung ausgesprochen hat (die fanden das mit der halben Beitragsbemessungsgrenze für Selbständige Wenigverdiener ungerecht) waren ... die Linken! Badamm-Tsch.
Was sind das für Zeiten, wo man als Selbständiger Linke wählen muss weil die V.O.L.K.S.*-Parteien nur noch Anti-Bürger Pro-Grosskonzerne sind.

*"Verarscht Ordentlich Lästige Kleinbürgerliche Schafe"
 

Dolgran

BdW-Community
Ja, hab mich mal anderweitig umgeschaut. Vor Privatversicherung scheue ich zurück weil die im Ruf stehen, im Alter mal kräftig zuzulangen (also wenn man die Versicherung braucht).

Das kann sogar noch schlimmer kommen, nämlich dann, wenn die Private dich versucht rauszuschmeissen, nachdem du schwer krank geworden bist. Gab schon einige Fälle, wo die Leute z.b. leider Krebs bekommen haben. Statt sich dann darauf konzentrieren zu dürfen dass man wieder gesund wird, muss man sich dann auch noch mit der assigen Privaten rumschlagen. Alleine deshalb würde ich persönlich nie zu den Privaten gehen. Mir wäre die eventuell Geldersparnis jedenfalls nie ein solches Risiko wert.

"Billig wenn man's nicht braucht und teuer wenn man's dann braucht" ist aber imho keine Versicherung - wenn das schon absehbar ist, dann macht eine stinknormale Anlage mehr Sinn, da ist das Geld dann wenigstens nicht zweckgebunden.
Und man kann die Beiträge reduzieren lassen. Dazu musst du aber beim Finanzamt eine Änderung deiner Steuervorauszahlungen beantragen, und mit dem Wisch kannst du dann die Reduzierung der Beiträge bei der Krankenkasse beantragen.
Aber auch das machst du frühestens, wenn deine Auswertung mal zwei, drei Monate in Folge deutlich nach unten zeigt. Das Geld für den Zeitraum ist dann schonmal weg.

Imho müsste das Gesetz einfach nur so abgeändert werden, dass sich die Beiträge immer aus dem zu versteuernden Einkommen berechnen, sprich: Wenn du am Ende des Jahres bei der Steuererklärung feststellst, dass du zu viel bezahlt hast, dann kriegst du neben der zu viel bezahlten Steuer auch zu viel bezahlte Sozialabgaben zurück. Und natürlich die "halbe Beitragsbessungsgrenze"-Regelung ersatzlos streichen. Das würde die ganze Misere beenden.
Warum man das nicht schon längst gemacht hat ? Tja (Lobby, Lobby, ...).

Kleiner Spass am Rande: Die einzige Partei, die sich bisher für eine Änderung ausgesprochen hat (die fanden das mit der halben Beitragsbemessungsgrenze für Selbständige Wenigverdiener ungerecht) waren ... die Linken! Badamm-Tsch.
Was sind das für Zeiten, wo man als Selbständiger Linke wählen muss weil die V.O.L.K.S.*-Parteien nur noch Anti-Bürger Pro-Grosskonzerne sind.

*"Verarscht Ordentlich Lästige Kleinbürgerliche Schafe"

Da kann man mal sehen, wenn ich mir da überlege, dass in Thüringen sogar SPDler mit Parteiaustritt gedroht haben, für den Fall einer Rot-Rot-Grünen Koalition... o_O
 

Turwen

BdW-Veteran
Das mit den Krankenkassen ist die größte Lobbysauerei die es gibt, gerade wenn es um Selbstständige geht.

Verdient man als Selbstständiger im Umsatz gut, dann zahlt man fast automatisch die Höchstgebühr - egal, welche Investitionen man tätigt.

Verdient man in einem Folgejahr weniger erhält man nichtmal rückwirkend eine Erstattung - erst ab dem Zeitpunkt des Einreichens des Steuerbescheids wird man runtergesetzt und das kann dauern, bis die Finanzämter den erstellt haben...

Verdient man unterhalb 75% des "Normalmaßes" (= Maximalmaß...), dann darf man weniger zahlen, es bleibt aber bei einem Mindestfestbetrag, der dann rechnerisch nie unter 75% des Maximalbetrags ausmacht...

Soll aber alles verfassungsgemäß sein gemäß unserer verfassungsgemäß immer von der Regierung eingesetzten Verfassungsrichter... angeblich ist das alles keine Benachteiligung...

Ich bekomme da auch immer das Kotzen.
 
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