Damit euch mal so richtig schön schlecht wird! (nichts ekeliges)

Bazzrak

BdW-Veteran
Lest erst das!

http://www.gulli.com/news/17738-bet...aring-abmahnung-bezahlen-kommentar-2011-12-20


und dann sagt mir ihr seid für Vorratsdatenspeicherung und andere Möglichkeiten der Überwachung ungescholtener Bürger.
Der Grundsatz ich mach nichts Illegales sollen die mich doch überwachen hat sich nun wohl komplett erledigt.

Können wir nur hoffen das die alte Dame genug Erspartes und vor allem auch ein Interesse hat das bis zum Ende auszufechten!
Mich wundert das sie nicht wegen eines Pornos abgemahnt wurde!

Fröhliches Kotzen wünsch ich euch!
 

Korlarh

BdW-Veteran
AW: Damit euch mal so richtig schön schlecht wird! (nichts ekeliges)

Mal von dem ein oder anderen Fehler abgesehen, der aufzeigt, daß der Verfasser über - nun - "begrenztes" juristisches Wissen verfügt ("Der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" scheint hier nicht angewendet worden zu sein." <-- Ja, und zwar völlig zu Recht!)... so isses leider. Die Gerichte entscheiden sehr deutlich zu Gunsten des Rechteinhabers mit im ersten Moment zum Teil recht seltsam anmutenden Urteilen.

Verstehen, wie es zu dem Urteil kommt, kann ich. Was aber bitteschön nicht heißt, daß ich das verteidigen will oder gutheiße - das Gegenteil ist der Fall. Das Problem was dahintersteht ist folgendes: Würden die "normalen" Regeln des Prozeßrechts angewandt, wäre es dem Rechteinhaber faktisch unmöglich, einen Urheberverstoß ahnden zu können! Keine Chance! Und man bedenke die dann folgenden Konsequenzen...

Andererseits bin ich der Meinung, daß das wiederum nicht die (in meinen Augen) den Rechtsstaat überdehnenden Auswüchse annehmen darf, die seit einiger Zeit in diesen Rechtsgebieten zu beobachten sind.

In diesem Zusammenhang ist das Urteil allerdings ein konsequentes Ergebnis aus den Entwicklungen der letzten Zeit; wenn Du so willst, ist es also "richtig". Auch wenn es in diesem Einzelfall sehr seltsam anmutet.

Wenn es Dich interessiert, kann ich Dir die Begründung auch die Tage noch juristisch detaillierter bzw. präziser darlegen, aber das komplett zu erklären geht bei juristischen Laien nicht "mal eben so".
 

Bazzrak

BdW-Veteran
AW: Damit euch mal so richtig schön schlecht wird! (nichts ekeliges)

Ein mir sehr gut Bekannter Jurist, (nicht Turwen) sagte mir einmal, das man sich im Deutschen Recht(ssytem) nahezu zu 100% sicher sein kann, das was der gesunde Menschenverstand für "recht" empfindet auch recht ist, weil eben unsere Richter zwar an Gesetzte und Vorschriften gebunden sind, aber eben auch nach Ihrem Rechtsempfinden entscheiden! Egal welche Gesetze dem zu Grunde liegen, kann ich mir nicht vorstellen, das dort wirklich "gerecht" entschieden wurde! Ganz abgesehn davon das man schon ziemlich hart gesotten sein muß überhaupt in so einem Fall zu klagen! Wobei es bei diesen Abmahngeschichten garantiert nicht um moralische Grundsätze geht, sondern eher ums Geldverdienen!

Aber wenn du magst und die Zeit darauf verwenden willst wäre ich dir für eine Erklärung, wie es in diesem Fall zu einer solchen entscheidung kommen konnte, serh dankbar. Viele andere wahrscheinlich auch.
 

Korlarh

BdW-Veteran
AW: Damit euch mal so richtig schön schlecht wird! (nichts ekeliges)

das man sich im Deutschen Recht(ssytem) nahezu zu 100% sicher sein kann, das was der gesunde Menschenverstand für "recht" empfindet auch recht ist

Dem muß ich ganz klar widersprechen!
Zum einen ist schon die Sache mit dem "gesunden Menschenverstand" so eine Sache... ;)
Zum anderen beinhaltet der "gesunde Menschenverstand" nicht zwingend ein rudimentäres Verständnis der Systematik unseres Rechtssystems. Oder anders ausgedrückt: Es gibt halt Situationen, die man im ersten Moment als "ungerecht" empfindet, die aber aus der juristischen Systematik heraus richtig und wichtig sind. Man denke nur einmal an Fälle der Verjährung, Beweislastregeln oder Gefährdungshaftung (= Du haftest für den Zustand der Sache oder die Beschädigungen bei anderen; unabhängig davon, ob Du etwas dafür konntest, daß diese Beschädigung eingetreten ist).

Ich versuch mich die Tage mal an einer Erklärung (oder besser: Zumindest an einer eigenen Erklärung, so weit ich mir die anhand des Artikels herleiten kann).
 

Turwen

BdW-Veteran
AW: Damit euch mal so richtig schön schlecht wird! (nichts ekeliges)

Eine kleine Vermutung sei mir gestattet. Dabei sei angemerkt, dass ich das Urteil ebenfalls nicht gutheiße oder verteidigen will. Und ich habe mir das Urteil nun auch nicht durchgelesen.

Fehlurteile sind in Deutschland an der Tagesordnung. Aber ich meine, dass sie seltener sind als in anderen Ländern. Wenn jemand zu mir kommt, der eigentlich zu 100% seinen Prozess gewinnen müsste, rechne ich bei den Erfolgsaussichten dennoch nur mit 90% aufgrund richterlicher Willkür. Und darüber könnte ich sogar aus dem Referendariat noch so einige Geschichten erzählen...

Es wird rechtlich - ganz vereinfacht ausgedrückt - zwischen mehreren Anspruchsgrundlagen unterschieden, wenn es um Urheberrechtsverletzungen geht.
D.h. es gibt verschiedene Dinge, für die jemand da in ein und derselben Sache haften kann.
Zum einen sind das hier die Abmahngebühren - Anspruchsgrundlagen finden sich hier im Schadenersatzrecht - und zum zweiten darüber hinausgehende Ansprüche aus dem Urheberrecht.

Für die Abmahngebühren haftet man als Anschlussinhaber sozusagen nach der aktuellen Rechtsprechung immer, wenn nachgewiesen ist, dass von der eigenen Leitung heraus etwas hochgeladen wurde, und man nicht eindeutig widerlegen kann, dass es keinerlei Möglichkeiten gab, dass dieser Anschluss genutzt wurde. Denkbar wäre in dem vorliegenden Fall, dass die Enkel mal zu Besuch waren und die Leitung genutzt haben um etwas hoch- oder herunterzuladen. Oder, dass ein angeschlossener Router nicht ausreichend gesichert war und daher den Zugriff erlaubte.
Man ist für seinen Anschluss demnach in etwa so verantwortlich wie für einen Pkw, der auf einen zugelassen ist. Für falsches Parken haftet man erstmal selbst, wenn man nicht auf den zeigen kann, der mit dem eigenen Auto gefahren ist und das Ticket verursacht hat.

Das die Abmahngebüren hier auf mehr als 600,- EUR beziffert waren lässt darauf schließen, dass der Kollege einen Fehler im Prozess gemacht hat, indem er sich auf seine Verteidigungsstrategie verließ und nur die Haftung selbst streitig stellte. Er scheint es dabei versäumt zu haben, den Vorwurf des gewerblichen Angebots zu entkräften, wodurch die Mahngebühren auf 100,- EUR gedeckelt worden wären.

Juristisch gesehen ist das so einfach geschilderte in keinster Weise korrekt wiedergegeben. Ich will damit nur einen kleinen Hinweis geben aus welcher Richtung hier der Wind weht.
Ich selbst habe derzeit einen Fall auf dem Tisch liegen, bei dem es demnächst ebenfalls vor Gericht gehen wird. Es handelt sich ebenfalls um eine ältere Dame ohne eigenen PC. Ihre Leitung nutzen ab und an ihre Enkel, doch waren diese zum angeblichen Tatzeitpunkt nachweislich verreist. Ich habe dennoch geraten, zumindest angemessene Abmahngebühren - die in nicht gewerblichen Fällen gedeckelt sind auf 100,- EUR - zu zahlen und sich nur um den restlichen geforderten Betrag zu streiten.
Ich halte gerne auf dem laufenden.
Meine Mandantin ist selbst mittellos, und bei ihrer geringen Rente würde auch dann, wenn sie unterliegt, niemals vollstreckt werden können. Daher kann sie da recht unbekümmert herangehen. Der Gegenpartei ist das auch klar, sodass ich gespannt bin, ob die inzwischen dreifach angekündigte Klage tatsächlich irgendwann auch eingereicht wird... letztlich würde die Gegenpartei damit nur sich selbst Kosten verursachen, die allenfalls teilweise als Verlustvortrag in der Steuer geltend gemacht werden könnten...

Ich habe mich inzwischen mehrfach recht lange mit der Kollegin unterhalten, die die Gegenseite vertritt. Sie ist kein Drachen, sondern schon recht nett. Nur hat sie -sicherlich partei- und arbeitgeberbedingt- halt ziemlich schräge Ansichten. Leider werden diese Ansichten von einigen Richtern - und gerade denen in München - geteilt.
 

elfenkoenigin

New Member
AW: Damit euch mal so richtig schön schlecht wird! (nichts ekeliges)

solche Themen sind doch ständig in den Medien, mittlerweile wird ja sogar überlegt, W-Lan einfach zu verbieten, weil es viel zu viele gibt. Weiß auch nich so recht was ich davon halten soll...
 

Ronari

BdW-Veteran
AW: Damit euch mal so richtig schön schlecht wird! (nichts ekeliges)

wollte uns hier nicht jemand auf dem laufenden halten ?
 
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